Der Werkstattrat der Regens-Wagner-Werkstätten Lautrach
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| Rainer Schlögel |
"Die [...] behinderten Menschen wirken unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit durch Werkstatträte in den ihre Interessen
berührenden Angelegenheiten der Werkstatt mit. [...]" (§ 139 SGB IX).
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| Claudia Zettler |
Diese Vorschrift aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch wird in der Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung ausgestaltet und näher beschrieben. Danach hat der Werkstattrat als Interessensvertretung der behinderten Beschäftigten weitreichende
Mitwirkungsrechte und kann auf diesem Weg den Werkstattalltag in folgenden Bereichen mitgestalten:
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| Miriam Hüber |
- Werkstattordnung
- Fragen der Arbeitszeit
- Lohngestaltung
- Urlaubsplanung
- Fort - und Weiterbildung
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
- Fragen der Verpflegung
- Gestaltung von Feiern und Festen
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Für die meisten Beschäftigten bedeutet die Übernahme eines solchen Ehrenamtes und die damit verbundene Verantwortung für die
Interessen Anderer eine bedeutende Entwicklung im persönlichen Bereich. Das entgegengebrachte Vertrauen aller Werkstattbeschäftigten
ist für das Selbstbild der gewählten Vertreter von hohem ideellen Wert.
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| Margot Christ |
Haben Sie Fragen an unseren Werkstattrat oder sind Sie neugierig geworden? So erreichen Sie den Werkstattrat der Regens-Wagner-Werkstätten
Lautrach:
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| Maunz Richard, Vertrauensperson |
Regens-Wagner-Werkstätten Lautrach Werkstattrat Osterriederstr. 10 87763 Lautrach Tel. (0 83 94) 189 252 mailto: wfbm-lautrach@regens-wagner.de
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| Veronika Flöttel |
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